Energieeinsparverordnung
Nach der neuen EnEV wird die “energetische Effizienz” eines Gebäudes künftig nicht mehr nur über die bauphysikalische Qualität der Gebäudehülle, sondern auch über die Energie-Effizienz der Haus- bzw. Gebäudetechnik bewertet.vorhandene Häuser:
- Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in nicht beheizten Räumen müssen wärmegedämmt werden.
- Geschossdecken von beheizten Räumen, über denen sich keine weiteren beheizte Räume befinden (z. B. nichtausgebaute Dachgeschosse), müssen gedämmt werden.
- Bei Modernisierungen ist auf Optimierung der energetischen Eigenschaften eines Hauses zu achten (z. B. nachträgliche Wärmedämmung der Fassade, des Daches und der Kellerdecken).
Neubau:
- Das Niedrigenergiehaus wird Standard
- Der maximal zulässige Heizenergiebedarf sinkt um durchschnittlich 30 Prozent
- Die Berechnung erfolgt durch Gesamtbilanz des Heizenergiebedarfs (inklusive passive Wärmegewinne)
In der EnEV schreibt der Gesetzgeber vor, dass sämtliche Anlagenteile ohne Ausnahme zu dämmen sind. Mangelhaft gedämmte oder ungedämmte Armaturen und Aggregate der Heizungsanlage mindern die Effizienz des Heizsystems und verschlechtern die energetische Gesamtbilanz.Ökonomisches und ökologisches Ziel und damit auch oberstes Kriterium für die Beurteilung einer Aggregatdämmung, kann also nur die Energieersparnis sein. Denn nur diese sorgt dafür, dass Sie Geld sparen und fossile Brennstoffe verantwortungsvoll und ökonomisch genutzt werden.
